Schallschutztüren

Schallschutztüren
Schallschutztüren sind dafür bestimmt, im Wohnungsbau Menschen vor unzumutbarer Belästigung durch Schallübertragung aus Nachbarräumen zu schützen. Aufgrund der Mindestanforderungen an den Schallschutz kann allerdings nicht erwartet werden, dass Geräusche (z.B. Sprache, Musik, Lärm durch Gehen und Stühlerücken oder Haushaltsgeräten) überhaupt nicht mehr wahrgenommen werden. Da Schallschutztüren den Lärmpegel nur um ein bestimmtes Maß absenken, ist die gegenseitige Rücksichtnahme durch Vermeidung unnötigen Lärms notwendig. Es gibt Schallschutzklassen, die die Einstufung der Türen erleichtert. Der Schalldämmwert wird im Labor mit dem Rw-Wert ermittelt. In Deutschland wird ein Vorhaltemaß von 5 dB angesetzt, mit welchem ein "Abschlag" zum Laborwert von 5 dB erfolgt. Damit wird berücksichtigt, dass die eingebauten Türen aufgrund baulicher Situationen den Laborwert eher selten erreichen. Der Wert im eingebauten Zustand wird mit "Rwr" angegeben.